Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vereine
Diese Bedingungen regeln den Vertrag zwischen einem Verein und der D-VO Consulting UG (haftungsbeschränkt) über die Nutzung von Außencheck. Sie richten sich ausschließlich an Vereine, Luftsportgruppen und andere Organisationen, nicht an Verbraucher.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Außencheck zwischen der D-VO Consulting UG (haftungsbeschränkt), Schlehenweg 1, 76337 Waldbronn (im Folgenden „Betreiberin“), und ihren Kunden (im Folgenden „Verein“).
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Vereine, Luftsportgruppen und andere Organisationen, nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vereins gelten nur, wenn die Betreiberin ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
Für die einzelnen Personen, die der Verein zur Nutzung einträgt, gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen unter aussencheck.app/nutzungsbedingungen/.
2. Leistungen
Die Betreiberin stellt dem Verein Außencheck als Software zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service): die Web-App unter app.aussencheck.app sowie die Apps für iOS und Android, soweit sie im App Store bzw. bei Google Play erhältlich sind. Damit melden, sichten und dokumentieren die Mitglieder des Vereins Schäden an den Luftfahrzeugen des Vereins. Den Funktionsumfang beschreibt aussencheck.app zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Außencheck wird in Microsoft Azure in der Europäischen Union betrieben; die Datenbank liegt in Frankfurt am Main.
Eingeschlossen sind unbegrenzt viele Mitglieder, alle Funktionen, die Apps, Weiterentwicklungen (Updates), Sicherungen und Support per E-Mail in deutscher Sprache an support@d-vo.de. Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an. Für die Mitglieder des Vereins ist die Nutzung kostenlos.
Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht vereinbart. Die Betreiberin bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb und kündigt Wartungsarbeiten nach Möglichkeit vorher an.
Die Betreiberin darf Außencheck weiterentwickeln und ändern, soweit die wesentlichen Funktionen erhalten bleiben.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung auf aussencheck.app ist kein bindendes Angebot. Auf Anfrage übermittelt die Betreiberin dem Verein ein Angebot in Textform; der Vertrag kommt zustande, wenn der Verein dieses Angebot in Textform annimmt, etwa per E-Mail.
Die Person, die für den Verein handelt, versichert, dazu berechtigt zu sein.
4. Preise und Zahlung
Es gilt die Preisliste unter aussencheck.app/preise/ in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Maßgeblich ist die Zahl der vereinseigenen Luftfahrzeuge. Ändert sie sich, teilt der Verein das in Textform mit; die Gebühr richtet sich ab dem folgenden Abrechnungszeitraum nach der neuen Zahl.
Alle Preise sind Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
Die Gebühr wird monatlich berechnet oder, wenn vereinbart, jährlich im Voraus. Bei jährlicher Zahlung im Voraus gewährt die Betreiberin einen Nachlass von 5 %.
Gründungsvereine – die ersten 10 Vereine, denen die Betreiberin das im Angebot ausdrücklich bestätigt – erhalten einen Nachlass von 50 % auf die Gebühr, solange ihr Vertrag ohne Unterbrechung besteht. Der Nachlass ist nicht übertragbar.
Rechnungen werden in Textform gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
5. Preisanpassung
Die Betreiberin kann die Preise einmal je Vertragsjahr um höchstens 5 % erhöhen; verpflichtet ist sie dazu nicht. Eine Erhöhung wird zum Beginn des nächsten Vertragsjahres wirksam und ist dem Verein mindestens sechs Wochen vorher in Textform anzukündigen.
Im Fall einer Erhöhung kann der Verein den Vertrag bis zu ihrem Wirksamwerden mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt in Textform kündigen. Auf dieses Recht weist die Betreiberin in der Ankündigung hin.
6. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt zu dem im Angebot genannten Datum und läuft zunächst ein Vertragsjahr (zwölf Monate), auch bei monatlicher Zahlung. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
Ein Gründungsnachlass endet mit jeder Kündigung des Vertrags. Ein späterer neuer Vertrag richtet sich nach der dann gültigen Preisliste.
7. Pflichten des Vereins
Der Verein ist verpflichtet,
- die Mitgliederliste in Außencheck aktuell zu halten und Personen, die nicht mehr berechtigt sind, zeitnah zu deaktivieren;
- nur Personen einzutragen, die zur Nutzung berechtigt sind, insbesondere seine Mitglieder und Personen, die für ihn tätig sind;
- die eingetragenen Personen über die Nutzungsbedingungen zu informieren und für ihre Einhaltung zu sorgen;
- nur Inhalte hochzuladen, an denen er die erforderlichen Rechte hat – insbesondere Zeichnungen und Ansichten von Luftfahrzeugen, Fotos und Logos – und die Betreiberin von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung dieser Pflicht beruhen;
- Zugänge vertraulich zu behandeln und die Betreiberin unverzüglich zu informieren, wenn er einen Missbrauch vermutet;
- Außencheck nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen, nicht zu versuchen, auf Daten anderer Vereine zuzugreifen, und den Betrieb nicht zu stören.
8. Lufttüchtigkeit
Außencheck dokumentiert Schäden und Hinweise an Luftfahrzeugen. Es bewertet sie nicht und trifft keine Aussage über die Lufttüchtigkeit eines Luftfahrzeugs.
Die Verantwortung für die Lufttüchtigkeit bleibt bei der Technik des Vereins und bei der verantwortlichen Pilotin oder dem verantwortlichen Piloten. Außencheck ersetzt weder die Vorflugkontrolle noch Instandhaltung, Prüfungen oder die vorgeschriebene Dokumentation der Luftfahrzeuge.
Eine Kennzeichnung als gesperrt in Außencheck ist ein Hinweis an die Mitglieder; Buchungen in anderen Systemen verhindert sie nicht.
9. Datenschutz
Für die personenbezogenen Daten, die der Verein und seine Mitglieder in Außencheck verarbeiten, ist der Verein Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; die Betreiberin verarbeitet sie in seinem Auftrag. Zusammen mit diesem Vertrag schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Für den Betrieb der Plattform selbst – Anmeldung, Sitzungen und Protokolle – ist die Betreiberin selbst verantwortlich. Einzelheiten und Unterauftragsverarbeiter nennt die Datenschutzerklärung unter aussencheck.app/datenschutz/.
10. Daten bei Vertragsende
Während der Laufzeit kann die Verwaltung des Vereins jederzeit selbst eine vollständige Kopie der Vereinsdaten als ZIP-Archiv erstellen. Bis 30 Tage nach Vertragsende stellt die Betreiberin auf Anfrage einen solchen Export bereit. Eine Exportdatei wird nach 30 Tagen automatisch gelöscht.
Mit dem Vertragsende ist der Verein für seine Mitglieder in Außencheck nicht mehr erreichbar. Personen, die auch in einem anderen Verein eingetragen sind, behalten ihren Zugang zu diesem.
Danach löscht die Betreiberin die Daten des Vereins nach den im Vertrag zur Auftragsverarbeitung vereinbarten Fristen. In Sicherungskopien können sie bis zum Ablauf von deren Fristen enthalten bleiben (Wiederherstellung auf jeden Zeitpunkt der letzten 7 Tage, wöchentliche Sicherungen 1 Jahr, wöchentliche Exporte 400 Tage), wie in der Datenschutzerklärung beschrieben.
11. Haftung
Die Betreiberin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Betreiberin nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verein regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Gebühren des laufenden Vertragsjahres. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Entscheidungen über die Lufttüchtigkeit eines Luftfahrzeugs und über die Durchführung eines Flugs trifft der Verein bzw. die verantwortliche Person (Abschnitt 8); dafür übernimmt die Betreiberin keine Haftung. Absatz 1 bleibt unberührt.
Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Betreiberin.
12. Änderungen dieser Bedingungen
Die Betreiberin kann diese Bedingungen ändern, soweit die Änderung Leistungsumfang, Preise, Laufzeit und Kündigung nicht berührt. Sie kündigt eine Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Verein nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Folge und auf die Frist weist die Betreiberin in der Ankündigung hin. Widerspricht der Verein, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.
Preise ändern sich nur nach Abschnitt 5.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erklärungen nach diesem Vertrag – insbesondere Angebot und Annahme, Ankündigungen, Widerspruch und Kündigung – bedürfen der Textform (§ 126b BGB); eine E-Mail genügt.
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 29.10.2026. Die Preise stehen unter Preise, die Regeln für eure Mitglieder in den Nutzungsbedingungen.